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Die DIN EN 388:2016
Wichtige Änderungen der Neufassung im Überblick

Die Norm DIN EN 388:2016 gilt für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und regelt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung für die Kategorien Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Durchstichfestigkeit und optional Stoßschutz.

Die Ermittlung der jeweiligen Schnittschutzleistung erfolgte bisher gemäß DIN EN 388:2003 nach dem sogenannten Coup-Test-Verfahren.
Hierbei wird die Schnittfestigkeit durch eine rotierende Kreisklinge mit einer Anpresskraft von 5 Newton auf dem Handschuhmaterial festgestellt und mit den Leistungsstufen 1-5 bewertet.
Eine Abstumpfung der Kreisklinge vor allem bei Kontakt mit Stahlund Glasfasern führt bei diesem Verfahren zu Prüfergebnissen, die von der tatsächlichen Schutzleistung des Materials abweichen können. Die DIN EN 388:2016 berücksichtigt nun den Abstumpfungseffekt diverser Schnittschutzfasern auf die Kreisklinge. Führt das zu prüfende Handschuhmaterial zu einer Klingenabstumpfung über einem genormten Wert, ist das TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 anzuwenden und die hieraus ermittelte Leistungsstufe (Kennbuchstabe A–F) als Referenz zu bewerten.
Das Ergebnis des Coup-Tests kann hier wahlweise angezeigt werden.
Liegt beim Coup-Test keine Klingenabstumpfung über dem Normwert vor, gilt das Ergebnis des Coup-Tests als Referenz und ist mit der ermittelten
Leistungsstufe (Zahl 1–5) zu bewerten. Die TDM-Prüfung nach DIN EN ISO 13997 kann optional erfolgen. Beim TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 wird die jeweilige Schnittschutzleistung durch die Verwendung einer geraden Klinge anstelle eines Kreismessers ermittelt. Die gerade Klinge kommt nur einmalig zum Einsatz und wird nach jedem Schnitt getauscht. Eine Abstumpfung wird somit vermieden. Die Anpresskraft ist dabei variabel von 2 Newton bis 30 Newton.
Durch die  bestandenen Kraftwerte in Newton bis zum Durchschnitt ergibt sich die Schnittschutzkennzeichnung A–F.
Ebenfalls neu ist der optionale Zusatztest nach DIN EN 13594:2015 – Schutz gegen Stoßeinwirkung. Wird dieses Prüfverfahren durchgeführt und bestanden, erhält der Handschuh den Kennbuchstaben „P“. Bei  Nichtdurchführung dieser Prüfung erfolgt keine Kennzeichnung. Dieses Prüfverfahren findet vor allem bei Handschuhen mit zusätzlichen Protektoren Anwendung. Die DIN EN 388:2016 bietet dem Anwender nun eine praxisnahe Bewertung vor allem im Bereich des Schnittschutzes und kann bei der Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhes von Nutzen sein.
Auf die Leistungsfähigkeit und vor allem auf den Tragekomfort wirken sich die geänderten Prüfverfahren jedoch nicht aus.