
Schutzbrillen – Qualitätskriterien und Kennzeichnung
Die Normen für Schutzbrillen im Überblick:
DIN EN 166 – Allgemeine Grundanforderungen an den persönlichen Augenschutz
DIN EN 167 – Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfmethoden
DIN EN 168 – Persönlicher Augenschutz: Nicht optische Prüfmethoden-Standards nach Filter (Linsen)
DIN EN 169 – Persönlicher Augenschutz: Filter für das Schweißen und verwandte Techniken
DIN EN 170 – Persönlicher Augenschutz: Ultraviolettschutzfilter
DIN EN 171 – Persönlicher Augenschutz: Infrarotschutzfilter
DIN EN 172 – Persönlicher Augenschutz: Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
Weiterführende Vorschriften für den persönlichen Augenschutz regelt die BGR 192.
Allgemeine Kennzeichnung von Schutzbrillen nach Norm
Sichtscheibe und Rahmen (Tragkörper) sind getrennt gekennzeichnet.
Rahmenkennzeichnung nach DIN EN 166

Scheibenkennzeichnung nach DIN EN 166

Weitere Auswahlhilfen
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Individuelle Längenverstellung Die Bügellänge kann individuell der jeweiligen Kopfform angepasst werden. Ein optimaler und bequemer Sitz ist damit garantiert. |
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Individuelle Bügelneigung (Inklination) Durch die Einstellmöglichkeit der Bügelneigung kann der Rahmen im optimalen Neigungswinkel zum Gesicht justiert werden. |
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Beschlagfreiheit Unter bestimmten Einsatzbedingungen ist die Verwendung von beschlagfreien Scheibenoberflächen empfehlenswert. Ein häufiges Reinigen der Brille wegen Beschlag entfällt somit. |
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Kratzfest Durch spezielle Beschichtungen wird die Kratzempfindlichkeit der Scheibenoberfläche auf ein Minimum reduziert und die Lebensdauer deutlich erhöht. |
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Überbrille Überbrillen können mit den meisten Korrektionsbrillen durch die großzügige Bauweise kombiniert werden. |
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