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Grundlagen Schutzausrüstung gegen Absturz

Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehört zu den individuellen Schutzmaßnahmen.
Persönliche Absturzschutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen
eines freien Falls (Auffangsystem). Persönliche Absturzschutzausrüstungen bestehen aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (z. B. Auffanggurt) und ein Befestigungssystem (Verbindungsmittel) umfassen, die mit einer zuverlässigen Verankerung (Anschlagpunkt) verbunden werden können.

Beachten Sie:
Technische und kollektiv wirkende Sicherungsmaßnahmen haben immer Vorrang vor PSA.

Zusätzlich sind die rechtlichen Grundlagen der Berufsgenossenschaft zu beachen: BGV A1, BGR 198, BGR 199 und die BGG 906

Absturzhöhen (Absturzsicherungsmaßnahmen erforderlich)

ab 0 m an oder über Stoffen, in denen man versinken kann

> 1 m   im Betrieb, immer bei Bauarbeiten: an Treppen, Wanddurchbrüchen, Bedienungsständen

> 2 m   bei Bauarbeiten

> 3 m   auf Dächern

> 5 m   beim Mauern über die Hand und Arbeiten an Fenstern (nicht bei Aus- und Einbau von Fenstern)

Auffangsysteme nach EN 363
Das Auffangsystem setzt sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen, die je nach Einsatzgebiet und Erfordernis miteinander kombiniert werden können. Das Auffangsystem verhindert einen Sturz in den freien Raum und reduziert die entstehenden Kräfte auf ein erträgliches Maß.

Die Komponenten sind:

Auffanggurte:
Es gibt verschiedene Arten von Auffanggurten. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden.
Haltegurt nach EN 358, Auffanggurt nach EN 361, Auffanggurt zur Verwendung im Steigschutz nach EN 361 in Verbindung mit EN 353-1, Sitzgurt nach EN 813, Rettungsgurt/-schlaufe nach EN 1497/1498.

Verbindungsmittel:
Das Verbindungsmittel ist die Verbindung zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Bei einem Sturz werden die Kräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Hiervon gibt es verschiedene Arten. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden. Verbindungsmittel sind u. a. Falldämpfer nach EN 354/EN 355, mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung nach EN 353-2, Höhensicherungsgeräte nach EN 360, mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung nach EN 353-1.

Anschlagpunkt:
Ein Anschlagpunkt, an dem eine Ausrüstung befestigt wird, muss nach EN 795:2012 eine Mindestfestigkeit von 12 kN aufweisen. Die Lage der Anschlagpunkte sollte immer so gewählt werden, dass der freie Fall auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb befindet sich der Anschlagpunkt im Idealfall möglichst oberhalb des Benutzers. Anschlagpunkte sind u. a. Bandschlingen, Dreibock, fest installierte Einzelanschlagpunkte und Seilsicherungssysteme.

Die wichtigsten Normen im Überblick
EN 341 Abseilgeräte
EN 358 Haltegurt
EN 353-1 Mitlaufendes Auffanggerät an fester Führung
EN 360 Höhensicherungsgerät
EN 353-2 Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung
EN 361 Auffanggurt
EN 354 Verbindungsmittel
EN 363 Auffangsysteme
EN 355 Falldämpfer
EN 795 Anschlagpunkt

Die Piktogramme

Steigschutzöse Steigschutzöse
Haltegurt EN 358 Haltegurt
Brustöse EN 361 Auffanggurt
Brustöse
Rückenöse EN 361 Auffanggurt
Rückenöse
Rettungsöse Rettungsöse
scharfkantgeeignet scharfkantgeeignet

Revision Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt Sie in lebensbedrohlichen Situationen und muss daher hohen Anforderungen entsprechen. Außer sachgerechter Herstellung und korrekter Anwendung ist eine regelmäßige Prüfung erforderlich. Neben der Sichtprüfung und Kontrolle der Ausrüstung vor jeder Benutzung durch den Anwender muss mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Darüber hinaus können häufigere Prüfungen erforderlich sein, wenn Produkte negativen Einflüssen ausgesetzt waren, dauerhaft benutzt werden oder Zweifel an deren Sicherheit bestehen.

Hommel Hercules bietet Ihnen die Revision Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz – basierend auf den Grundsätzen der deutschen Berufsgenossenschaften (BGG 906) sowie der jeweiligen Herstellervorgaben – an.

Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot. Fragen Sie uns.

Stationäre Systeme
In Zusammenarbeit mit unseren Herstellern bieten wir Ihnen die Planung, Installation und Wartung von stationären Schutzsystemen gegen Absturz wie z. B. Steigschutzeinrichtungen, feste Anschlagpunkte und -einrichtungen wie Seilsicherungssysteme an. Gerne besuchen wir Sie vor Ort und stellen Ihnen individuelle Lösungen vor.

Lehrgänge
Sicheres Arbeiten setzt immer die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz voraus. Laut Gesetz sind die Unternehmen dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit ihrer Ausrüstung geschult sind. Dazu reicht nicht nur theoretisches Wissen. Auch ständige, praktische Übung ist eine wichtige Basis. Deshalb sind Unterweisungen mit Übungen für PSA gA der Kategorie III vor der ersten Benutzung sowie anschließend mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern verschiedenste Schulungs- und Trainingsmöglichkeiten nach Ihren individuellen Bedürfnissen auch „vor Ort“ an. Gerne informieren wir Sie detailliert über die Schulungsprogramme und Workshops.

Quelle Skylotec, DGUV

 

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