Grundlagen Gehörschutz

Handwerker mit Kapselgehörschutz UVEX

Normen im Gehörschutz

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
Gehörschutzprodukte sind Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern sollen, dass eine Lärmschwerhörigkeit verhindert wird oder sich nicht verschlimmert.

Vorschriften und Normen
Nach der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen", Stand März 2007, ist der Unternehmer ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) verpflichtet, geeignete Gehörschutzmittel
zur Verfügung zu stellen. Eine Tragepflicht von Gehörschutzmitteln besteht ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Primär hat der Unternehmer allerdings die Verpflichtung, dafür zu sorgen, nur solche Arbeitsmittel zu beschaffen, die nicht zu einer Lärmgefährdung der Beschäftigten führen.

Beispiel zur Berechnung der Lärmdämmung beim Gehörschutz. Angegeben sind ein Lärmpegel von 100 Dezibel und ein Dämmwert von SNR 21 Dezibel. Daraus ergibt sich eine verbleibende Lärmbelastung von 79 Dezibel, berechnet als 100 minus 21. Die Grafik erklärt, wie der SNR‑Wert die tatsächliche Lärmeinwirkung reduziert.

Auswahl von Gehörschutzmitteln nach der SNR Methode
am Beispiel eines Gehörschutzes mit SNR 21 dB

Ziel* = vorhandener Lärmpegel – SNR Wert
* Das anzustrebende Ziel der Lärmdämmung sollte zwischen 70 dB und 80 dB liegen. Eine Überdämmung ist zu vermeiden. SNR = Signal Number Rating (Quelle: uvex Arbeitsschutz)

Übersicht einer Dezibel‑Skala von 0 bis 180 Dezibel mit typischen Geräuschbeispielen und gesundheitlichen Auswirkungen. Abgebildet sind unter anderem Flüstern bei unter 30 Dezibel, Haushaltslärm bei etwa 70 Dezibel, Kreissäge bei 100 Dezibel, Rockkonzert bei 110 Dezibel und Gewehrschuss bei 140 Dezibel. Die Grafik zeigt gesetzliche und gesundheitliche Schwellenwerte, darunter Gehörschutzpflicht ab 85 Dezibel und die Schmerzschwelle ab 120 Dezibel, bei der bereits kurze Einwirkung Gehörschäden verursachen kann

Massgebliche DIN-EN-Normen
für Gehörschutzmittel sind:

EN 352: Teil 1 Kapselgehörschützer
EN 352: Teil 2 Gehörschutzstöpsel
EN 352: Teil 3 An Schutzhelmen befestigt
                       Kapselgehörschützer

Nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zählt Lärm zu den irreversiblen Gesundheitsgefahren und wurde als PSA der Kategorie III eingestuft.


Diagramm

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FAQ – Gehörschutz

Der SNR‑Wert gibt an, um wie viele Dezibel ein Gehörschutz den Lärmpegel theoretisch reduziert. Er dient als Orientierung zur Auswahl des passenden Gehörschutzes. Ziel ist ein Pegel am Ohr zwischen etwa 70 und 80 dB(A).

Zu den gängigen Bauformen zählen Einweg‑ und Mehrweg‑Gehörschutzstöpsel, Bügelgehörschutz und Kapselgehörschutz. Die Bauformen unterscheiden sich in Dämmwirkung, Tragekomfort und Einsatzgebiet. Die Auswahl hängt von Lärmart, Tragedauer und Arbeitsumgebung ab.