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Augenschutz entspricht überwiegend PSA-Kategorie II und muss der Norm entsprechend auf Fassung und Sichtscheibe gekennzeichnet werden.
Häufig werden mechanische Risiken falsch eingeschätzt. Bereits die Partikel, die ein Winkelschleifer löst, bewegen sich mit 55–70 m/s durch die Luft. Eine professionelle Motorsense übertrifft häufig sogar die 190 m/s, die nach Norm maximal getestet werden.Ergänzend können die mechanischen Festigkeiten F, B und A noch bei vortemperierten Produkten (-5 °C und +55 °C) getestet werden. Die jeweilige Kennzeichnung wird bei Bestehen um den Buchstaben T erweitert.
Genau genommen müssen wir hier von sichtbarer und nicht sichtbarer optischer Strahlung sprechen. Die sichtbare optische Strahlung ermöglicht uns das Sehen und insbesondere das farbige Sehen. Im Wesentlichen birgt sie die Gefahr der Blendung in sich. Die infrarote (IR) und die ultraviolette (UV) Strahlung sind jeweils nicht sichtbar, aber auf ihre Art sehr schädlich für die Augen und für die Haut. Mit einer zertifizierten, richtig sitzenden Schutzbrille mit Sichtscheiben aus Polykarbonat (PC) – egal ob klar oder getönt – sind Ihre Augen bestens vor Schaden durch UV Strahlung geschützt. Eine Tönung muss nur zum Schutz vor IR-Strahlung oder Blendung angewendet werden. Ergänzend können die Filter noch auf die Erkennbarkeit von Signalfarben geprüft werden. Die jeweilige Kennzeichnung wird bei Bestehen um den Buchstaben C erweitert.
Die Kennzeichnung erfolgt getrennt für Sichtscheibe und Fassung. Sie gibt unter anderem Auskunft über optische Klasse, mechanische Festigkeit, Filtertyp und Zusatzanforderungen. Beide Komponenten müssen normgerecht und CE‑gekennzeichnet sein.
Gesichtsschutz wird eingesetzt, wenn zusätzliche Gefährdungen wie chemische Spritzer, heiße Flüssigkeiten oder intensive mechanische Einwirkungen bestehen. Er ergänzt die Schutzbrille und schützt weitere Teile des Gesichts. Die Auswahl basiert auf der Gefährdungsbeurteilung.